Reitordnung in der Josef-Diebels Reithalle:

  1. Die von den Vorständen festgelegte Zeiteinteilung für Abteilungs-, Einzelreiten, Voltigieren und Reitunterricht sind im Schaukasten ersichtlich.
  2. Während des Voltigierunterrichts dürfen andere Pferde nur in Absprache mit dem Ausbilder in der Reithalle bewegt werden. Zu den übrigen Zeiten steht die Reitbahn den Vereinsmitgliedern zur freien Verfügung.
  3. Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem Öffnen der Bahntüre "Tür frei" zu rufen und die Antwort "ist frei" abzuwarten.
  4. Während der für den Reitunterricht (Abteilungsreiten) festgelegten Zeiten ist den Weisungen des Ausbilders Folge zu leisten.
  5. Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt in der Mitte der Bahn.
  6. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzen. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten frei zu halten. Hierbei ist ein Zwischenraum von 2 m zu beachten.
  7. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindesdstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
  8. Reiten auf entgegengesetzter Hand ist nur zulässig, wenn sich 4 oder weniger Reiter in der Bahn befinden und diese zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen.
  9. Nach Ermessen oder auf Wunsch ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: "Bitte Handwechsel". Gebietet ein Schall- oder Sitzzeichen "Handwechsel", so ist sofort Handwechsel vorzunehmen.
  10. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Ausbilders oder mit Einverständnis der weiteren Reiter zulässig. Gebrauchtes Hindernissmaterial muss grundsätzlich aus der Reitbahn entfernt werden.
  11. Beim Reiten in der Reithalle muss immer eine Reitkappe ordnungsgemäß getragen werden.
  12. Diese Reitordnung kann jederzeit durch die beiden Vorstände ergänzt oder geändert werden.